Verbindliche Haltungsrichtlinien für die Mitglieder
der DE - Deutsche Edelkatze |
- Jedes Mitglied erklärt
sich mit Eintritt in die DE bereit, eine vom Vorstand, Zucht- oder
Rechtsausschuß angeordnete Zwingerbesichtigung bei sich vornehmen
zu lassen, sämtliche Räume dafür zugänglich zu machen und sämtliche
vorhandenen Tiere zu zeigen.
- Für Katzen, sofern sie sich nicht frei in der Wohnung bewegen können, sind gut heizbare, luftige (aber zugfreie) Räume mit Tageslicht und möglichst Außenauslauf herzurichten. Entsprechende Gliederung der Räume für alle Bedürfnisse der Katzen, wie Kletterbäume, Kratzpfosten, Regale, Körbe, Polster, Katzentoiletten, Futterschalen etc. ist unbedingt erforderlich.
- Die Größe eines Raumes, in dem Katzen gehalten werden, soll - unter Zugrundelegung eines Lebensraums-Minimums von 2,5 qm pro Katze - nicht unter 10 qm betragen, und der Raum muß so hoch sein, daß ein Mensch sich aufrecht darin bewegen kann
- Läßt sich ein Freiauslauf
nicht herrichten, muß neben den Kletterbäumen auch für Grünpflanzen
(Katzengras, Zyperngras) gesorgt werden
- Keine Katze darf für längere Zeit ohne tierische oder menschliche Gesellschaft gehalten werden (Ausnahmen: Krankheit, Rolligkeit). Auch ein Zuchtkater darf nicht abgesondert leben; ihm muß entweder durch ein Gitter getrennt die Gegenwart anderer Katzen oder die Gesellschaft eines oder mehrerer kastrierter Tiere, mit denen er sich verträgt, gegönnt werden.
- Zeugungsfähige unkastrierte Kater müssen unbedingt von den paarungsfähigen Katzen getrennt gehalten werden; je nach Temperament auch von trächtigen oder Jungkatzen.
- Den Zuchtkatern, die im Zuchtkaterverzeichnis aufgeführt sind, muß für die Paarung ein gesonderter Raum zur Verfügung stehen, der mitsamt dem darin vorhandenen Mobiliar gut abwaschbar und desinfizierbar ist.
- Oberstes Gebot ist Sauberkeit, sowohl hinsichtlich der Katzentoiletten
und Eßgeschirre als auch der Böden, Teppiche, Polster usw. Das gleiche
gilt für die Pflege der Katzen selbst (Fell, Augen, Ohren).
- Bei Krankheit einer Katze muß intensive Behandlung unter tierärztlicher Kontrolle bis zur völligen Ausheilung erfolgen.
- Ansteckende Krankheiten, wie z.B.
| - Katzenseuche (Panleukopenie) |
| - Pilzbefall (Mikrosporie) |
| - Katzenschnupfen (Rhinotracheitis) |
| - Bauchfellentzündung (infektiöse Peritonitis) usw. |
| - Leukose |
sind sofort nach Bekanntwerden der Verbandsleitung zu melden.
Die entsprechenden Auflagen sind uneingeschränkt zu befolgen
- Bei ansteckenden Krankheiten im Katzenbestand ist jeder
direkte Kontakt mit anderen Katzenhaltern (private Besuche,
Gruppenabende, Ausstellungen) während dieser Zeit und noch
bis 3 Monate nach Abklingen der Erkrankung zu meiden.
- Die Errichtung von Katzensilos"
bzw. die Katzenhaltung in Batterien ist den Mitgliedern der DE nicht
gestattet.
- Weitere Punkte sind in den Zuchtrichtlinien angesprochen.
Im übrigen gelten die einschlägigen Paragraphen der Satzung.
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